BeurkG
Beurkundungsgesetz
Informationen
Ausfertigungsdatum28.01.1969
FundstelleBGBl I 1969, 1513
VersionZuletzt geändert durch Art. 5 G v. 8.10.2023 I Nr. 271
Alle Normen
- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Beurkundung von Willenserklärungen
- Unterabschnitt 1Ausschließung des Notars
- Unterabschnitt 2Niederschrift
- Unterabschnitt 3Beurkundung mittels Videokommunikation; Elektronische Niederschrift
- Unterabschnitt 4Prüfungs- und Belehrungspflichten
- Unterabschnitt 5Beteiligung behinderter Personen
- Unterabschnitt 6Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen
- Abschnitt 3Sonstige Beurkundungen
- Unterabschnitt 1Niederschriften
- Unterabschnitt 2Vermerke
- Abschnitt 4Behandlung der Urkunden
- Abschnitt 5Verwahrung der Urkunden
- Abschnitt 6Verwahrung
- Abschnitt 7Schlussvorschriften
- Unterabschnitt 1Verhältnis zu anderen Gesetzen
- Unterabschnitt 2Übergangsvorschrift