Inhaltsübersicht BKrFQG
Abschnitt 1Anwendungsbereich
Abschnitt 2Qualifikation, Weiterbildung
Abschnitt 3Ausbildungsstätten
Abschnitt 4Berufskraftfahrerqualifikationsregister
Abschnitt 5Schlussbestimmungen
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Erwerb der Grundqualifikation und der beschleunigten Grundqualifikation |
§ 3 | Mindestalter und Qualifikation der Fahrer |
§ 4 | Besitzstand |
§ 5 | Weiterbildung |
§ 6 | Ausbildungs- und Prüfungsort |
§ 7 | Nachweis der Qualifikation |
§ 8 | Pflicht zum Mitführen des Nachweises |
§ 9 | Anerkennung von Ausbildungsstätten |
§ 10 | Widerruf der Anerkennung, Untersagung der Tätigkeit |
§ 11 | Überwachung anerkannter Ausbildungsstätten |
§ 12 | Berufskraftfahrerqualifikationsregister |
§ 13 | Registerführende Behörde |
§ 14 | Inhalt des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters |
§ 15 | Datenübermittlung an den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises |
§ 16 | Datenerhebung, -speicherung und -verwendung durch den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises |
§ 17 | Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch den Hersteller des Fahrerqualifizierungsnachweises |
§ 18 | Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch die nach Landesrecht zuständigen Behörden |
§ 19 | Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt durch die zuständigen Stellen und die Ausbildungsstätten |
§ 20 | Überwachungsbefugnis des Kraftfahrt-Bundesamtes |
§ 21 | Datenübermittlung an inländische Behörden und Stellen |
§ 22 | Datenübermittlung an Behörden in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und an Behörden in den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum |
§ 23 | Ausführungsregeln für das automatisierte Verfahren |
§ 24 | Zulässigkeit der Datenübermittlung im automatisierten Verfahren |
§ 25 | Auskunftspflicht gegenüber Fahrern |
§ 26 | Löschung der Daten |
§ 27 | Verordnungsermächtigung |
§ 28 | Bußgeldvorschriften |
§ 29 | (weggefallen) |
§ 30 | Übergangsvorschriften |
Anlage | Liste über die Zuordnung der Stadt- und Landkreise zum städtischen oder ländlichen Raum |
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