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EComFPrV

E-Commerce-Fortbildungsprüfungsverordnung

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im E-Commerce oder Geprüfte Fachwirtin im E-Commerce

Informationen

Ausfertigungsdatum05.01.2019
FundstelleBGBl I 2019, 2037

Alle Normen

    Eingangsformel
    Inhaltsübersicht
    § 1
    Gegenstand
    § 2
    Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
    § 3
    Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
    § 4
    Handlungsbereiche
    § 5
    Handlungsbereich „Entwickeln von Strategien für den E-Commerce“
    § 6
    Handlungsbereich „Gestalten von Prozessen im E-Commerce“
    § 7
    Handlungsbereich „Analysieren und Weiterentwickeln von Prozessen im E-Commerce“
    § 8
    Handlungsbereich „Sicherstellen der Kommunikation und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie Führen von internen und externen Partnern“
    § 9
    Bestandteile der Prüfung
    § 10
    Schriftlicher Prüfungsteil
    § 11
    Mündlicher Prüfungsteil
    § 12
    Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
    § 13
    Bewerten der Prüfungsleistungen
    § 14
    Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
    § 15
    Zeugnisse
    § 16
    Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils
    § 17
    Ausbildereignung
    § 18
    Inkrafttreten
    Anlage 1
    (zu § 13 Absatz 1 und § 14 Absatz 3 Satz 3)
    Anlage 2
    (zu § 15 Absatz 1 und 2)
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