ErstrG
Erstreckungsgesetz
Gesetz über die Erstreckung von gewerblichen Schutzrechten
Informationen
Ausfertigungsdatum23.01.1992
FundstelleBGBl I 1992, 938
VersionZuletzt geändert durch Art. 14 Abs. 2 G v. 4.4.2016 I 558
Alle Normen
- Teil 1Erstreckung
- Abschnitt 1Erstreckung auf das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet
- Abschnitt 2Erstreckung der in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet bestehenden gewerblichen Schutzrechte auf das übrige Bundesgebiet
- Unterabschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Unterabschnitt 2Besondere Vorschriften für Patente
- Unterabschnitt 3(weggefallen)
- Unterabschnitt 4Besondere Vorschriften für Marken
- Abschnitt 3Übereinstimmende Rechte, Vorbenutzungs- und Weiterbenutzungsrechte
- Unterabschnitt 1Erfindungen
- Unterabschnitt 2Warenzeichen, Marken und sonstige Kennzeichen
- Teil 2Umwandlung von Herkunftsangaben in Verbandszeichen
- Teil 3(weggefallen)
- Teil 4Änderung von Gesetzen
- Teil 5Übergangs- und Schlußvorschriften