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FäV

Fährenbetriebsverordnung

Verordnung über den Betrieb der Fähren auf Bundeswasserstraßen

Informationen

Ausfertigungsdatum24.01.1995
FundstelleBGBl I 1995, 752
VersionZuletzt geändert durch Art. 2 § 5 V v. 21.9.2018 I 1398

Alle Normen

    Eingangsformel
    § 1
    Begriffsbestimmungen
    § 2
    Anwendungsbereich
    § 3
    Ausnahmen vom Anwendungsbereich
    § 4
    Überwachung der für den Betrieb der Fähre erforderlichen landseitigen Anlagen und ihr Zusammenwirken mit der Fähre
    § 5
    Fahrpläne
    § 6
    Anlegestellen
    § 7
    Sicherheit und Ordnung an Bord
    § 8
    Betreten, Befahren und Verlassen der Fähre
    § 9
    Verhalten der Fährbenutzer
    § 10
    Beförderung gefährlicher Güter
    § 11
    Ausschluß von Beförderungen
    § 12
    Einsatz der Fähre und Einstellung des Fährverkehrs
    § 13
    Sicherung der Fähre
    § 14
    Aushang von Vorschriften und Anbringen von Hinweistafeln
    § 15
    Übergangsregelung
    § 16
    Ordnungswidrigkeiten
    § 17
    Inkrafttreten, Außerkrafttreten
    Anlage
    (weggefallen)
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