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Bundesrecht Deutschland
FäV
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Fährenbetriebsverordnung
Verordnung über den Betrieb der Fähren auf Bundeswasserstraßen
Informationen
Ausfertigungsdatum
24.01.1995
Fundstelle
BGBl I 1995, 752
Version
Zuletzt geändert durch Art. 2 § 5 V v. 21.9.2018 I 1398
Alle Normen
Eingangsformel
§ 1
Begriffsbestimmungen
§ 2
Anwendungsbereich
§ 3
Ausnahmen vom Anwendungsbereich
§ 4
Überwachung der für den Betrieb der Fähre erforderlichen landseitigen Anlagen und ihr Zusammenwirken mit der Fähre
§ 5
Fahrpläne
§ 6
Anlegestellen
§ 7
Sicherheit und Ordnung an Bord
§ 8
Betreten, Befahren und Verlassen der Fähre
§ 9
Verhalten der Fährbenutzer
§ 10
Beförderung gefährlicher Güter
§ 11
Ausschluß von Beförderungen
§ 12
Einsatz der Fähre und Einstellung des Fährverkehrs
§ 13
Sicherung der Fähre
§ 14
Aushang von Vorschriften und Anbringen von Hinweistafeln
§ 15
Übergangsregelung
§ 16
Ordnungswidrigkeiten
§ 17
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage
(weggefallen)