Inhaltsübersicht FeinOAusbV

Abschnitt 1

Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan

Abschnitt 2

Gesellen- oder Abschlussprüfung

§ 6Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 7Inhalt des Teiles 1
§ 8Prüfungsbereiche des Teiles 1
§ 9Prüfungsbereich „Herstellen von planoptischen Bauteilen“
§ 10Prüfungsbereich „Bauteilqualität und Arbeitsorganisation“
§ 11Inhalt des Teiles 2
§ 12Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 13Prüfungsbereich „Herstellen von optischen Baugruppen und Systemen“
§ 14Prüfungsbereich „Fertigungstechnik“
§ 15Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung
§ 17Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 3

Schlussvorschriften

§ 18Inkrafttreten, Außerkrafttreten
AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Feinoptiker und zur Feinoptikerin

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