Inhaltsübersicht FeinOAusbV
Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2Gesellen- oder Abschlussprüfung
Abschnitt 3Schlussvorschriften
§ 1 | Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes |
§ 2 | Dauer der Berufsausbildung |
§ 3 | Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan |
§ 4 | Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild |
§ 5 | Ausbildungsplan |
§ 6 | Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt |
§ 7 | Inhalt des Teiles 1 |
§ 8 | Prüfungsbereiche des Teiles 1 |
§ 9 | Prüfungsbereich „Herstellen von planoptischen Bauteilen“ |
§ 10 | Prüfungsbereich „Bauteilqualität und Arbeitsorganisation“ |
§ 11 | Inhalt des Teiles 2 |
§ 12 | Prüfungsbereiche des Teiles 2 |
§ 13 | Prüfungsbereich „Herstellen von optischen Baugruppen und Systemen“ |
§ 14 | Prüfungsbereich „Fertigungstechnik“ |
§ 15 | Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“ |
§ 16 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung |
§ 17 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
§ 18 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Anlage | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Feinoptiker und zur Feinoptikerin |
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