Inhaltsübersicht GiMedAusbV

Abschnitt 1

Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Begriffsbestimmungen
§ 4Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 5Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 6Ausbildungsplan

Abschnitt 2

Zwischenprüfung

§ 7Zeitpunkt
§ 8Inhalt
§ 9Prüfungsbereiche
§ 10Prüfungsbereich „Immersive Medienprodukte in Entwicklungsumgebungen vorbereiten und erstellen“
§ 11Prüfungsbereich „3D-Modelle und Medienprodukte erstellen“

Abschnitt 3

Abschlussprüfung

§ 12Zeitpunkt
§ 13Inhalt
§ 14Prüfungsbereiche
§ 15Prüfungsbereich „Immersive Medien produzieren“
§ 16Prüfungsbereich „Immersive Medien konzipieren und gestalten“
§ 17Prüfungsbereich „Produktion von immersiven Medien organisieren und umsetzen“
§ 18Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 19Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 20Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 4

Schlussvorschrift

§ 21Inkrafttreten

AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gestalter für immersive Medien und zur Gestalterin für immersive Medien

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