Inhaltsübersicht IRegBV

Abschnitt 1

Beginn des Wirkbetriebs

§  1Brustimplantate
§  2Verpflichtungen der Kostenträger

Abschnitt 2

Auswertungsgruppen

§  3Besetzung der Auswertungsgruppen
§  4Stellung der Mitglieder
§  5Organisation
§  6Interessenkonflikt
§  7Datenverarbeitung
§  8Sachverständige
§  9Auswertungsbericht

Abschnitt 3

Beirat

§ 10Besetzung des Beirats
§ 11Stellung der Mitglieder
§ 12Organisation
§ 13Interessenkonflikt

Abschnitt 4

Produktdatenbank

§ 14Produktdatenbank

Abschnitt 5

Meldungen an die
Registerstelle und die Vertrauensstelle

§ 15Datenübermittlung durch die verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen
§ 16Meldebestätigung
§ 17Berichtigung
§ 18Datenübermittlung durch die Krankenkassen, privaten Krankenversicherungsunternehmen und sonstigen Kostenträger; Abruf durch die Registerstelle

Abschnitt 6

Zugang zu den Registerdaten

§ 19Datenübermittlung an Nutzungsberechtigte nach § 29 des Implantateregistergesetzes
§ 20Datenübermittlung zu Forschungszwecken oder statistischen Zwecken nach § 31 des Implantateregistergesetzes
§ 21Nutzungsvereinbarung

Abschnitt 7

Weitere Verfahrensregelungen

§ 22Verfahren zur Erfüllung des Auskunftsrechts nach Artikel 15 und des Rechts auf Berichtigung nach Artikel 16 der Datenschutz-Grundverordnung
§ 23Verfahren zur unverzüglichen Information der Patientinnen und Patienten, die von einer Sicherheitskorrekturmaßnahme im Feld betroffen sind

Abschnitt 8

Inkrafttreten

§ 24Inkrafttreten

Anlage 1In der Produktdatenbank zu erfassende Produktdaten
Anlage 2Von der verantwortlichen Gesundheitseinrichtung an die Registerstelle zu übermittelnde Daten

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