§ 19 MinStG
Gesamtsteueraufwand
Gesamtsteueraufwand ist der positive oder negative Saldo aus
- 1.
- erfassten Steuern im Sinne des § 45, einschließlich erfasster latenter Steuern,
- 2.
- Steuern, die sich aus der Anwendung einer anerkannten nationalen Ergänzungssteuerregelung, einer anerkannten Primärergänzungssteuerregelung und einer anerkannten Sekundärergänzungssteuerregelung ergeben sowie
- 3.
- unzulässigen erstattungsfähigen Anrechnungssteuern.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.