Inhaltsübersicht OrgBAusbV

Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung

§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§  2Dauer der Berufsausbildung
§  3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§  4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§  5Ausbildungsplan

Abschnitt 2Zwischenprüfung

§  6Ziel und Zeitpunkt
§  7Inhalt
§  8Prüfungsbereich

Abschnitt 3Abschluss- oder Gesellenprüfung

Unterabschnitt 1Allgemeines

§  9Ziel und Zeitpunkt
§ 10Inhalt

Unterabschnitt 2Fachrichtung Orgelbau

§ 11Prüfungsbereiche
§ 12Prüfungsbereich Entwurf und Fertigung
§ 13Prüfungsbereich Durchführen von Teilarbeiten
§ 14Prüfungsbereich Planen und Konstruieren
§ 15Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 17Mündliche Ergänzungsprüfung

Unterabschnitt 3Fachrichtung Pfeifenbau

§ 18Prüfungsbereiche
§ 19Prüfungsbereich Entwurf und Fertigung
§ 20Prüfungsbereich Durchführen von Teilarbeiten
§ 21Prüfungsbereich Planen und Konstruieren
§ 22Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 23Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung
§ 24Mündliche Ergänzungsprüfung

Abschnitt 4Schlussvorschriften

§ 25Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 26Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Orgelbauer und zur Orgelbauerin

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