RSAV
Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Verordnung über das Verfahren zum Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung
Informationen
Ausfertigungsdatum03.01.1994
FundstelleBGBl I 1994, 55
VersionZuletzt geändert durch Art. 12 G v. 22.12.2025 I Nr. 371
Alle Normen
- Abschnitt 1Gemeinsame Vorschriften
- Abschnitt 2Datenmeldungen, Versichertenklassifikationsmodell und Gutachten
- Abschnitt 3Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds
- Abschnitt 4Aufbringung der Finanzmittel für den Innovationsfonds bei den Krankenkassen
- Abschnitt 5Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
- Abschnitt 6Übergangsregelung
§ 15
Zuweisungen für Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen und für strukturierte Behandlungsprogramme