RV

Für die Gliederung der einzelnen Posten gilt das anliegende Schema. Soweit neben der Krankenversicherung noch andere Versicherungszweige betrieben werden, ist es nach den für diese Zweige geltenden Richtlinien (Ergänzungsrichtlinien) zu erweitern. Für die öffentlich-rechtlichen Anstalten ist das Schema sinngemäß anzuwenden.

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