Abschnitt 1Allgemeines
§ 1 | Begriffsbestimmungen |
§ 1a | Hauptzollamt; örtliche Zuständigkeit |
Abschnitt 2Zu
§ 1 Absatz 4 Nummer 2 des Gesetzes
§ 2 | Alkoholgehalt, steuerbare Menge |
Abschnitt 3Zu den §§ 2, 4, 5 und 14 Absatz 3 des Gesetzes
§ 3 | Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung |
§ 4 | Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber |
§ 5 | Erteilung der Erlaubnis |
§ 6 | Sicherheitsleistung |
§ 6a | Überprüfung der Erlaubnis |
§ 7 | Änderung von Verhältnissen |
§ 8 | Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis |
§ 9 | Belegheft, Buchführung |
§ 10 | Vollständige Zerstörung; unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust und Vernichtung |
§ 11 | Bestandsaufnahme im Steuerlager |
§ 11a | Amtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller |
Abschnitt 4Zu § 6 des Gesetzes
§ 12 | Registrierter Empfänger |
Abschnitt 5Zu § 7 des Gesetzes
§ 13 | Registrierter Versender |
Abschnitt 6Zu den §§ 8 und 28 Nummer 1 des Gesetzes
§ 14 | Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung |
Abschnitt 7Zu den §§ 9 bis 12 des Gesetzes
§ 15 | Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren |
§ 16 | Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments; Mitführen des eindeutigen Referenzcodes |
§ 17 | Mitführen der Freistellungsbescheinigung |
§ 18 | Art und Höhe der Sicherheitsleistung |
§ 19 | Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments |
§ 20 | Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Schaumwein bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments |
§ 21 | Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft |
§ 22 | Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen |
§ 23 | Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern |
§ 24 | Beginn einer Beförderung im Ausfallverfahren |
§ 25 | Annullierung im Ausfallverfahren |
§ 26 | Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Schaumwein im Ausfallverfahren |
§ 27 | Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren |
§ 28 | Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung |
Abschnitt 8Zu den §§
13 und
14 Absatz 3 und 4 des Gesetzes
§ 29 | Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung |
Abschnitt 9Zu den §§
14 und
15 des Gesetzes
§ 30 | Steueranmeldung |
§ 30a | Herstellung von Schaumwein außerhalb eines Steuerlagers |
Abschnitt 10Zu
§ 156 Absatz 1 der
AbgabenordnungAbschnitt 11Zu § 18 des Gesetzes
§ 32 | Anmeldung des Schaumweins |
Abschnitt 12Zu § 19 des Gesetzes
§ 33 | Beförderungen zu privaten Zwecken |
Abschnitt 13Zu den §§
20 bis 20c des Gesetzes
§ 34 | Zertifizierter Empfänger |
§ 34a | Zertifizierter Versender |
§ 34b | Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren und vereinfachte Verfahren |
§ 34c | Erstellen des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments |
§ 34d | Änderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments |
§ 34e | Eingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments |
§ 34f | Beförderung im Ausfallverfahren |
§ 34g | Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung |
§ 35 | (weggefallen) |
Abschnitt 14Zu § 21 des Gesetzes
Abschnitt 15Zu § 22 des Gesetzes
§ 37 | Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs |
Abschnitt 15aZu § 22b des Gesetzes
§ 37a | Steueranmeldung; Kleinbetragsregelung |
Abschnitt 16Zu den §§
23 und 23a des Gesetzes
§ 38 | Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung |
§ 38a | Erteilung der Erlaubnis, Erlaubnisschein |
§ 38b | Belegheft, Buchführung |
§ 38c | Lagerung, Bestandsaufnahme |
§ 38d | Abgabe von Schaumwein, zweckwidrige Verwendung |
Abschnitt 17Zu § 24 des Gesetzes
§ 39 | Steuerentlastung im Steuergebiet |
Abschnitt 18Zu § 25 des Gesetzes
§ 40 | Steuerentlastung bei der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs |
Abschnitt 19Zu § 26 des Gesetzes und § 212 Absatz 1 Nummer 8 der Abgabenordnung
§ 41 | Probenentnahme im Rahmen der Steueraufsicht |
Abschnitt 20(weggefallen)
Abschnitt 20aZu § 28 Nummer 3 des Gesetzes
§ 42a | (weggefallen) |
§ 42b | (weggefallen) |
§ 42c | (weggefallen) |
§ 42d | (weggefallen) |
§ 42e | (weggefallen) |
§ 42f | (weggefallen) |
Abschnitt 21Zu den §§
29 und
31 des Gesetzes
§ 43 | Zwischenerzeugnisse |
§ 43a | Amtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller |
§ 44 | Beförderungen zu privaten Zwecken |
§ 45 | (weggefallen) |
Abschnitt 22Zu den §§
32 und
33 des Gesetzes
§ 46 | Steuerlagerinhaber |
§ 47 | Belegheft, Buchführung |
§ 47a | Amtliche Bescheinigung für unabhängige Hersteller |
§ 48 | Registrierter Empfänger |
§ 49 | Registrierter Versender |
§ 50 | Verfahren für die Beförderung von Wein unter Steueraussetzung in andere, aus anderen oder über andere Mitgliedstaaten |
Abschnitt 23Zu § 33 des Gesetzes
§ 51 | Zertifizierter Empfänger |
§ 51a | Zertifizierter Versender |
§ 51b | Verfahren für die Beförderung von Wein des steuerrechtlich freien Verkehrs in andere, aus anderen oder über andere Mitgliedstaaten |
§ 52 | Versandhandel |
Abschnitt 24Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung
Abschnitt 25Schlussbestimmungen