Inhaltsübersicht SLV
Kapitel 1Allgemeines
Kapitel 2Laufbahngruppe der Mannschaften
Kapitel 3Laufbahngruppe der
Unteroffizierinnen und UnteroffiziereAbschnitt 1Berufssoldatinnen, Berufssoldaten,
Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf ZeitUnterabschnitt 1Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere
Unterabschnitt 2Feldwebel
Abschnitt 2Sonstige Soldatinnen und sonstige Soldaten
(§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7)
Kapitel 4Laufbahngruppe der
Offizierinnen und OffiziereAbschnitt 1Berufssoldatinnen, Berufssoldaten,
Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf ZeitUnterabschnitt 1Truppendienst
Unterabschnitt 2Sanitätsdienst
Unterabschnitt 3Militärmusikdienst
Unterabschnitt 4Geoinformationsdienst der Bundeswehr
Unterabschnitt 5Militärfachlicher Dienst
Abschnitt 2Sonstige Soldatinnen und Soldaten
(§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7)
Kapitel 5Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 1 | Persönlicher Geltungsbereich, Dienstgradbezeichnungen |
§ 2 | Dienstliche Beurteilung |
§ 3 | Beurteilungsverfahren |
§ 3a | Referenzgruppen |
§ 4 | Ordnung der Laufbahnen |
§ 5 | Einstellung |
§ 6 | Zusicherung der Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten |
§ 7 | Beförderung |
§ 8 | Dienstzeiterfordernisse |
§ 9 | Laufbahnbefähigung und Laufbahnwechsel |
§ 10 | Einstellung in eine Laufbahn der Mannschaften |
§ 11 | Beförderung der Mannschaften |
§ 12 | Sonstige Soldatinnen und sonstige Soldaten (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7) |
Unteroffizierinnen und UnteroffiziereAbschnitt 1Berufssoldatinnen, Berufssoldaten,
Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf ZeitUnterabschnitt 1Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere
§ 13 | Einstellung als Unteroffizieranwärterin oder Unteroffizieranwärter |
§ 14 | Beförderung der Unteroffizieranwärterinnen und Unteroffizieranwärter |
§ 15 | Einstellung mit einem höheren Dienstgrad |
§ 16 | Aufstieg in eine Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere |
§ 17 | Einstellung als Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter |
§ 18 | Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter |
§ 19 | Einstellung mit einem höheren Dienstgrad |
§ 20 | Beförderung der Feldwebel |
§ 21 | Aufstieg in eine Laufbahn der Feldwebel |
(§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7)
§ 22 | Einstellung, Beförderung, Aufstieg und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten |
Offizierinnen und OffiziereAbschnitt 1Berufssoldatinnen, Berufssoldaten,
Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf ZeitUnterabschnitt 1Truppendienst
§ 23 | Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter |
§ 24 | Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter |
§ 25 | Offizierinnen und Offiziere mit Hochschulausbildung |
§ 26 | Beförderung der Offizierinnen und Offiziere |
§ 27 | Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes |
§ 28 | Einstellung als Sanitätsoffizieranwärterin oder Sanitätsoffizieranwärter |
§ 29 | Beförderung der Sanitätsoffizieranwärterinnen und Sanitätsoffizieranwärter |
§ 30 | Einstellung als Sanitätsoffizierin oder Sanitätsoffizier |
§ 31 | Beförderung der Sanitätsoffizierinnen und Sanitätsoffiziere |
§ 32 | Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Sanitätsdienstes |
§ 33 | Einstellung als Militärmusikoffizieranwärterin oder Militärmusikoffizieranwärter |
§ 34 | Beförderung der Militärmusikoffizieranwärterinnen und Militärmusikoffizieranwärter |
§ 35 | Einstellung als Militärmusikoffizierin oder Militärmusikoffizier |
§ 36 | Beförderung der Militärmusikoffizierinnen und Militärmusikoffiziere |
§ 37 | Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Militärmusikdienstes |
§ 38 | Einstellung als Geoinformationsoffizieranwärterin oder Geoinformationsoffizieranwärter |
§ 39 | Beförderung der Geoinformationsoffizieranwärterinnen und Geoinformationsoffizieranwärter |
§ 40 | Einstellung als Geoinformationsoffizierin oder Geoinformationsoffizier |
§ 41 | Beförderung der Geoinformationsoffizierinnen und Geoinformationsoffiziere |
§ 42 | Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr |
§ 43 | Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter |
§ 44 | Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter |
§ 45 | Einstellung als Offizierin oder Offizier des militärfachlichen Dienstes |
§ 46 | Beförderung der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes |
§ 47 | Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes |
(§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7)
§ 48 | Einstellung, Beförderung, Aufstieg und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten |
§ 49 | Verwaltungsvorschriften |
§ 50 | Ausnahmen |
§ 51 | Übergangsvorschriften |
Anlage 1 | Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffizierinnen und Unteroffiziere sowie der Offizierinnen und Offiziere |
Anlage 2 | Zuordnung der Dienstgrade zu den Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten |
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.