TierNebV
Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung
Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
Informationen
Ausfertigungsdatum27.01.2006
FundstelleBGBl I 2006, 1735
VersionZuletzt geändert durch Art. 3 G v. 4.12.2018 I 2254
Alle Normen
- Teil 1Allgemeine Bestimmungen
- Teil 2Spezifische Anforderungen für Küchen- und Speiseabfälle und an Betriebe mit Nutztierhaltung
- Teil 3Transport- und Nachweisverpflichtungen
- Teil 4Anforderungen an die Verarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte
- Abschnitt 1Verarbeitungsmethoden
- Abschnitt 2Pasteurisierung von tierischen Nebenprodukten
- Abschnitt 3Vergärung und Kompostierung von tierischen Nebenprodukten
- Unterabschnitt 1Anforderungen an Biogasanlagen
- Unterabschnitt 2Anforderungen an Kompostierungsanlagen
- Unterabschnitt 3Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen, Untersuchungen und Probenahme bei zugelassenen Anlagen
- Unterabschnitt 4Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten
- Abschnitt 4Anlagen zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte als Abfall
- Teil 5Registrierung und Zulassung
- Teil 6Ausnahmen
- Teil 7Schlussvorschriften