Inhaltsübersicht ÜAnlG
Abschnitt 1Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2Pflichten der Betreiber
Abschnitt 3Aufgaben und Pflichten
der zugelassenen Überwachungsstellen
Abschnitt 4Zulassung von Prüfstellen als
zugelassene Überwachungsstellen, Aufsicht
Unterabschnitt 1Anforderungen an Prüfstellen
für die Zulassung als zugelassene Überwachungsstelle
Unterabschnitt 2Einrichtung, Aufgaben und
Befugnisse der Zulassungsbehörde
Abschnitt 5Aufsichtsbehörden
Abschnitt 6Verordnungsermächtigungen, Bußgeld-
und Strafvorschriften, Übergangsvorschriften
§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Begriffsbestimmungen |
§ 3 | Grundlegende Anforderungen an überwachungsbedürftige Anlagen |
§ 4 | Gefährdungsbeurteilung |
§ 5 | Schutzmaßnahmen |
§ 6 | Zusammenarbeit mit anderen Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen |
§ 7 | Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen |
§ 8 | Betriebsverbot |
der zugelassenen Überwachungsstellen
§ 9 | Durchführung von Prüfungen |
§ 10 | Feststellung von Mängeln, Nachprüfung |
§ 11 | Anlagenkataster |
§ 12 | Wahrung von Betriebsgeheimnissen, Schutz personenbezogener Daten |
§ 13 | Erfahrungsaustausch |
§ 14 | Mitteilungspflichten gegenüber der Zulassungsbehörde |
zugelassene Überwachungsstellen, Aufsicht
Unterabschnitt 1Anforderungen an Prüfstellen
für die Zulassung als zugelassene Überwachungsstelle
§ 15 | Grundlegende Anforderungen an Prüfstellen für die Zulassung als zugelassene Überwachungsstelle |
§ 16 | Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von zugelassenen Überwachungsstellen |
§ 17 | Anforderungen an die mit Prüfungen von überwachungsbedürftigen Anlagen beauftragten Personen |
Unterabschnitt 2Einrichtung, Aufgaben und
Befugnisse der Zulassungsbehörde
§ 18 | Einrichtung der Zulassungsbehörde |
§ 19 | Zulassung von Prüfstellen als zugelassene Überwachungsstellen |
§ 20 | Zulassung von Prüfstellen von Unternehmen als zugelassene Überwachungsstellen |
§ 21 | Aufsicht über die zugelassenen Überwachungsstellen |
§ 22 | Befugnisse der Zulassungsbehörde gegenüber zugelassenen Überwachungsstellen |
§ 23 | Befugnisse der Zulassungsbehörde gegenüber Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen |
§ 24 | Duldung des Aufsichtshandelns der Zulassungsbehörde |
§ 25 | Übermittlungspflichten |
§ 26 | Zuständigkeit für die Aufsicht |
§ 27 | Befugnisse gegenüber den Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen |
§ 28 | Befugnisse gegenüber zugelassenen Überwachungsstellen, Unterrichtungspflicht |
§ 29 | Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse |
§ 30 | Information der Zulassungsbehörde |
und Strafvorschriften, Übergangsvorschriften
§ 31 | Verordnungsermächtigungen |
§ 32 | Bußgeldvorschriften |
§ 33 | Strafvorschriften |
§ 34 | Übergangsvorschriften |
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