Anlage 1 WpIPrüfbV
(zu § 40)
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 350, S. 17 - 19)
SON01WDatenübersicht für Kleine und Mittlere WertpapierinstituteGeldbeträge sind nach kaufmännischer Rundung in Tausend Euro (TEUR) anzugeben. Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben. Vor der Bezeichnung „Stk.“ ist die Anzahl der betroffenen Verbindlichkeiten anzugeben.
Position | Berichtsjahr (1) | Vorjahr (2) | ||||
(1) Daten zu den organisatorischen Grundlagen | ||||||
1. | Anwendung der Vorschriften über das Handelsbuch: ja (= 0) / nein (= 1) | 300 | ||||
2. | Wertpapierinstitut ist ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen: ja (= 0) / nein (= 1) | 428 | ||||
3. | Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB | 001 | ||||
(2) Daten zur Vermögenslage | ||||||
1. | Eigenmittel nach Artikel 9 IFR nach dem Stand bei Geschäftsschluss am Abschlussstichtag | |||||
a) | Kernkapital | 006 | ||||
aa) | hartes Kernkapital | 426 | ||||
bb) | zusätzliches Kernkapital | 427 | ||||
b) | Ergänzungskapital | 007 | ||||
2. | Bestand Reserven nach § 340f HGB | |||||
a) | nicht als Eigenmittel berücksichtigte stille Reserven nach § 340f HGB | 002 | ||||
b) | aufgrund unterlassener Einzelwertberichtigungen gebundene Reserven nach § 340f HGB | 400 | ||||
3. | Kursreserven bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren | |||||
a) | Bruttobetrag der Kursreserven | 301 | ||||
b) | Nettobetrag der Kursreserven | 302 | ||||
4. | Kursreserven bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen | |||||
a) | Bruttobetrag der Kursreserven | 303 | ||||
b) | Nettobetrag der Kursreserven | 304 | ||||
5. | Vermiedene Abschreibungen auf Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen | 305 | ||||
6. | Vermiedene Abschreibungen auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen | 306 | ||||
7. | Beteiligungen an einem Unternehmen der Finanzbranche gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nummer 17 IFR | 402 | ||||
8. | Gewährte Darlehen und andere Kredite gemäß § 2 Absatz 3 Nummer 2 WpIG | 901 | ||||
(3) Daten zur Liquidität und zur Refinanzierung | ||||||
1. | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die 10 Prozent der „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ überschreiten | 022 250 | Stk. | Stk. | ||
2. | Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, die 10 Prozent der „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ überschreiten | 023 251 | Stk. | Stk. | ||
3. | Dem Wertpapierinstitut zugesagte Refinanzierungsmöglichkeiten ohne diejenigen bei der Deutschen Bundesbank | |||||
a) | Zusagen | 024 | ||||
b) | Inanspruchnahme | 025 | ||||
(4) Daten zur Ertragslage | ||||||
1. | Zinsergebnis | |||||
a) | Zinserträge | 029 | ||||
b) | Zinsaufwendungen | 030 | ||||
c) | darunter: für stille Einlagen, für Genussrechte und für nachrangige Verbindlichkeiten | 031 | ||||
d) | Zinsergebnis | 032 | ||||
2. | Provisionsergebnis | |||||
a) | Provisionserträge | 313 | ||||
b) | Provisionsaufwendungen | 314 | ||||
c) | Provisionsergebnis | 033 | ||||
3. | Aufwendungen und Erträge des Handelsbestandes | |||||
a) | Aufwendungen aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestandes | 315 | ||||
b) | Erträge aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestandes | 316 | ||||
c) | Aufwendungen aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen | 317 | ||||
d) | Erträge aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen | 318 | ||||
e) | Aufwendungen aus Geschäften mit Derivaten | 319 | ||||
f) | Erträge aus Geschäften mit Derivaten | 320 | ||||
4. | Ergebnis aus dem sonstigen nicht zinsabhängigen Geschäft | 037 | ||||
5. | Allgemeiner Verwaltungsaufwand | |||||
a) | Personalaufwand | 038 | ||||
b) | andere Verwaltungsaufwendungen | 039 | ||||
6. | Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen | 902 | ||||
7. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 048 | ||||
8. | Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen | 049 | ||||
9. | Aufwendungen aus der Bildung von Vorsorgereserven nach § 340f und § 340g HGB | 050 | ||||
10. | Erträge aus der Auflösung von Vorsorgereserven nach § 340f und § 340g HGB | 051 | ||||
11. | Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne | 052 | ||||
12. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 053 | ||||
13. | Verlustvortrag aus dem Vorjahr | 054 | ||||
14. | Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen | 055 | ||||
15. | Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen | 056 | ||||
16. | Entnahmen aus Genussrechtskapital | 057 | ||||
17. | Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals | 058 | ||||
(5) Ergänzende Angaben | ||||||
1. | Abweichungen im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 2 HGB | |||||
a) | von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) | 095 | ||||
b) | von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) | 096 | ||||
2. | Betrag der nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapiere bei den folgenden Posten (§ 35 Absatz 1 Nummer 2 RechKredV) | |||||
a) | Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nr. 5) | 107 | ||||
b) | Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nr. 6) | 108 | ||||
3. | Nachrangige Vermögensgegenstände | |||||
a) | nachrangige Forderungen an Kreditinstitute | 112 | ||||
b) | nachrangige Forderungen an Kunden | 113 | ||||
c) | sonstige nachrangige Vermögensgegenstände | 114 | ||||
4. | Bruttogesamteinkünfte aus Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten nach Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe i der Verordnung (EU) 2019/2033 900 Verordnung (EU) 2019/2033.Hierable>Verordnung (EU) 2019/2033.Hier sind negative Ergebnisbeiträge aus den Sicherungsgeschäften mit den Kursreserven der gesicherten Aktiva zu verrechnen.Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen und Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen.Einschließlich der Gewinne und Verluste aus Devisentermingeschäften unabhängig davon, ob es sich um zins- oder kursbedingte Aufwendungen oder Erträge handelt.Hier sind die Ergebnisse aus Warenverkehr und Nebenbetrieben sowie alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nichtzinsabhängigen Geschäft einzuordnen.Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind dem anderen Verwaltungsaufwand zuzurechnen.Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und Ertrag.Hier sind alle Aufwendungen und Erträge anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Aufwendungen aus Gewinnabführungen und Erträge aus Verlustübernahmen und aus baren bilanzunwirksamen Ansprüchen. |
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