Anlage 1 WpIPrüfbV

(zu § 40)

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 350, S. 17 - 19)

SON01WDatenübersicht für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute

Geldbeträge sind nach kaufmännischer Rundung in Tausend Euro (TEUR) anzugeben. Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben. Vor der Bezeichnung „Stk.“ ist die Anzahl der betroffenen Verbindlichkeiten anzugeben.

PositionBerichtsjahr (1)Vorjahr (2)
 (1) Daten zu den organisatorischen Grundlagen
 1.Anwendung der Vorschriften über das Handelsbuch:
ja (= 0) / nein (= 1)
300
 2.Wertpapierinstitut ist ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen:
ja (= 0) / nein (= 1)
428
 3.Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB001
 (2) Daten zur Vermögenslage
 1.Eigenmittel nach Artikel 9 IFR nach dem Stand bei Geschäftsschluss am Abschlussstichtag
a)Kernkapital006
aa)hartes Kernkapital426
bb)zusätzliches Kernkapital427
b)Ergänzungskapital007
 2.Bestand Reserven nach § 340f HGB
a)nicht als Eigenmittel berücksichtigte stille Reserven nach § 340f HGB002
b)aufgrund unterlassener Einzelwertberichtigungen gebundene Reserven nach § 340f HGB400
 3.Kursreserven bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren
a)Bruttobetrag der Kursreserven301
b)Nettobetrag der Kursreserven302
 4.Kursreserven bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen
a)Bruttobetrag der Kursreserven303
b)Nettobetrag der Kursreserven304
 5.Vermiedene Abschreibungen auf Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen305
 6.Vermiedene Abschreibungen auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen306
 7.Beteiligungen an einem Unternehmen der Finanzbranche gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nummer 17 IFR402
 8.Gewährte Darlehen und andere Kredite gemäß § 2 Absatz 3 Nummer 2 WpIG901
 (3) Daten zur Liquidität und zur Refinanzierung
 1.Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die 10 Prozent der „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ überschreiten022
250

Stk.

Stk.
 2.Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, die 10 Prozent der „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ überschreiten023
251

Stk.

Stk.
 3.Dem Wertpapierinstitut zugesagte Refinanzierungsmöglichkeiten ohne diejenigen bei der Deutschen Bundesbank
a)Zusagen024
b)Inanspruchnahme025
 (4) Daten zur Ertragslage
 1.Zinsergebnis
a)Zinserträge029
b)Zinsaufwendungen030
c)darunter: für stille Einlagen, für Genussrechte und für nachrangige Verbindlichkeiten031
d)Zinsergebnis032
 2.Provisionsergebnis
a)Provisionserträge313
b)Provisionsaufwendungen314
c)Provisionsergebnis033
 3.Aufwendungen und Erträge des Handelsbestandes
a)Aufwendungen aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestandes315
b)Erträge aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestandes316
c)Aufwendungen aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen317
d)Erträge aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen318
e)Aufwendungen aus Geschäften mit Derivaten319
f)Erträge aus Geschäften mit Derivaten320
 4.Ergebnis aus dem sonstigen nicht zinsabhängigen Geschäft037
 5.Allgemeiner Verwaltungsaufwand
a)Personalaufwand038
b)andere Verwaltungsaufwendungen039
 6.Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen902
 7.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag048
 8.Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen049
 9.Aufwendungen aus der Bildung von Vorsorgereserven nach § 340f und § 340g HGB050
10.Erträge aus der Auflösung von Vorsorgereserven nach § 340f und § 340g HGB051
11.Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne052
12.Gewinnvortrag aus dem Vorjahr053
13.Verlustvortrag aus dem Vorjahr054
14.Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen055
15.Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen056
16.Entnahmen aus Genussrechtskapital057
17.Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals058
 (5) Ergänzende Angaben
 1.Abweichungen im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 2 HGB
a)von Bilanzierungsmethoden
ja (= 0) / nein (= 1)
095
b)von Bewertungsmethoden
ja (= 0) / nein (= 1)
096
 2.Betrag der nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapiere bei den folgenden Posten (§ 35 Absatz 1 Nummer 2 RechKredV)
a)Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nr. 5)107
b)Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nr. 6)108
 3.Nachrangige Vermögensgegenstände
a)nachrangige Forderungen an Kreditinstitute112
b)nachrangige Forderungen an Kunden113
c)sonstige nachrangige Vermögensgegenstände114
 4.Bruttogesamteinkünfte aus Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten nach Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe i der Verordnung (EU) 2019/2033 900 Verordnung (EU) 2019/2033.Hierable>

Verordnung (EU) 2019/2033.Hier sind negative Ergebnisbeiträge aus den Sicherungsgeschäften mit den Kursreserven der gesicherten Aktiva zu verrechnen.Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen und Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen.Einschließlich der Gewinne und Verluste aus Devisentermingeschäften unabhängig davon, ob es sich um zins- oder kursbedingte Aufwendungen oder Erträge handelt.Hier sind die Ergebnisse aus Warenverkehr und Nebenbetrieben sowie alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nichtzinsabhängigen Geschäft einzuordnen.Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind dem anderen Verwaltungsaufwand zuzurechnen.Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und Ertrag.Hier sind alle Aufwendungen und Erträge anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Aufwendungen aus Gewinnabführungen und Erträge aus Verlustübernahmen und aus baren bilanzunwirksamen Ansprüchen.

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