Anlage 2 WpIPrüfbV
(zu § 40)
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 350, S. 20)
SON02WDatenübersicht für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert habenWertpapierinstitut:
Laufende Nummer | Auslagerungsunter- nehmen inklusive Adresse | KN-Ident- Nummer | Ausgelagerte Aktivitäten und Prozesse | Status (geplant zum/ durchgeführt am/ beendet am) | Datum der Auslagerung | Bemerkungen insbesondere zu Weiterverlagerungen |
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.