ZahlPrüfbV
Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung
Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute sowie die darüber zu erstellenden Berichte
Informationen
Ausfertigungsdatum15.01.2009
FundstelleBGBl I 2009, 3648
VersionZuletzt geändert durch Art. 7 Abs. 38 G v. 12.5.2021 I 990
Änderung durch Art. 25 G v. 11.12.2023 I Nr. 354 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Änderung durch Art. 25 G v. 11.12.2023 I Nr. 354 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Alle Normen
- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Angaben zum Institut
- Abschnitt 3Aufsichtliche Vorgaben
- Unterabschnitt 1Risikomanagement und Geschäftsorganisation
- Unterabschnitt 2Eigenmittel und Solvenzanforderungen
- Unterabschnitt 2aAbsicherung für den Haftungsfall bei Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdiensten
- Unterabschnitt 3Anzeigewesen
- Unterabschnitt 4Bargeldloser Zahlungsverkehr; Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Abschnitt 4Besondere Angaben zu Zahlungsdiensten und dem E-Geld-Geschäft
- Abschnitt 5Abschlussorientierte Berichterstattung
- Unterabschnitt 1Lage des Instituts (einschließlich geschäftliche Entwicklung sowie Ergebnisentwicklung)
- Unterabschnitt 2Feststellungen, Erläuterungen zur Rechnungslegung
- Abschnitt 6Datenübersichten
- Abschnitt 7Schlussvorschriften