Inhaltsübersicht ZahntechAusbV
Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
Abschnitt 2Gesellenprüfung
Abschnitt 3Schlussvorschrift
Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 | Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes |
§ 2 | Dauer der Berufsausbildung |
§ 3 | Begriffsbestimmungen |
§ 4 | Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan |
§ 5 | Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild |
§ 6 | Ausbildungsplan |
§ 7 | Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt |
§ 8 | Inhalt des Teiles 1 |
§ 9 | Prüfungsbereiche des Teiles 1 |
§ 10 | Prüfungsbereich Herstellen von temporären partiellen Prothesen, Schienen und analog modellierten Kronen |
§ 11 | Prüfungsbereich Zahntechnische Werkstücke |
§ 12 | Inhalt des Teiles 2 |
§ 13 | Prüfungsbereiche des Teiles 2 |
§ 14 | Prüfungsbereich Zahntechnische Aufträge durchführen |
§ 15 | Prüfungsbereich Fertigungsplanung, -technik und -kontrolle |
§ 16 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 17 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung |
§ 18 | Mündliche Ergänzungsprüfung |
§ 19 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten | |
Anlage | Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Zahntechniker und zur Zahntechnikerin |
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