ZKG
Zahlungskontengesetz
Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
Informationen
Ausfertigungsdatum11.01.2016
FundstelleBGBl I 2016, 720
VersionZuletzt geändert durch Art. 9 Abs. 7 G v. 9.12.2020 I 2773
Änderung durch Art. 26 G v. 11.12.2023 I Nr. 354 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Bek. v. 6.6.2018 I 668 ist berücksichtigt
Mittelbare Änderung durch Art. 12 G v. 10.7.2018 I 1102 ist berücksichtigt
Änderung durch Art. 26 G v. 11.12.2023 I Nr. 354 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Bek. v. 6.6.2018 I 668 ist berücksichtigt
Mittelbare Änderung durch Art. 12 G v. 10.7.2018 I 1102 ist berücksichtigt
Alle Normen
- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Informationspflichten sowie Vergleichbarkeit der Entgelte für Zahlungskonten
- Unterabschnitt 1Informationspflichten
- Unterabschnitt 2Vergleichswebsites
- Abschnitt 3Kontenwechselhilfe
- Unterabschnitt 1Anspruch auf Kontenwechselhilfe
- Unterabschnitt 2Pflichten der beteiligten Zahlungsdienstleister
- Unterabschnitt 3Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen
- Abschnitt 4Grenzüberschreitende Kontoeröffnung
- Abschnitt 5Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
- Unterabschnitt 1Anwendungsbereich
- Unterabschnitt 2Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
- Unterabschnitt 3Basiskontovertrag
- Abschnitt 6Organisationspflichten der Zahlungsdienstleister; zuständige Behörde; Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz
- Abschnitt 7Sanktionen