Artikel 96 RL 2001/34/EG
Zuständige Stellen im Sinne dieses Kapitels sind die Stellen des Mitgliedstaats, dessen Recht die in Artikel 85 Absatz 1 genannten Gesellschaften unterliegen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.