Artikel 97 RL 2001/34/EG

Die Mitgliedstaaten sehen angemessene Sanktionen für den Fall vor, dass die in Artikel 85 Absatz 1 genannten Personen und Gesellschaften die Bestimmungen dieses Kapitels nicht einhalten.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.