RL 2001/34/EG

Richtlinie 2001/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Börsennotierung und über die hinsichtlich dieser Wertpapiere zu veröffentlichenden Informationen

Informationen

Ausfertigungsdatum28.01.2001
FundstelleAbl. 2001/L 184

Alle Normen


  • TITEL I
    BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ANWENDUNGSBEREICH

  • KAPITEL I
    Begriffsbestimmungen

  • KAPITEL II
    Anwendungsbereich

  • TITEL II
    ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN ÜBER DIE AMTLICHE BÖRSENNOTIERUNG VON WERTPAPIEREN

  • KAPITEL I
    Allgemeine Zulassungsbedingungen

  • KAPITEL II
    Strengere oder zusätzliche Bedingungen und Pflichten

  • KAPITEL III
    Ausnahmen

  • KAPITEL IV
    Befugnisse der zuständigen innerstaatlichen Stellen

  • Abschnitt 1
    Entscheidung über die Zulassung

  • Abschnitt 2
    Auskünfte, die den zuständigen Stellen zu erteilen sind

  • Abschnitt 3
    Maßnahmen für den Fall, dass der Emittent den ihm aus der Zulassung erwachsenden Pflichten nicht nachkommt

  • Abschnitt 4
    Aussetzung und Einstellung

  • Abschnitt 5
    Rechtsbehelf im Fall einer Ablehnung der Zulassung oder Einstellung

  • TITEL III
    BESONDERE BEDINGUNGEN HINSICHTLICH DER AMTLICHEN BÖRSENNOTIERUNG VON WERTPAPIEREN

  • KAPITEL I
    Veröffentlichung des Prospekts für die Zulassung

  • Abschnitt 1
    Allgemeine Vorschriften

  • Abschnitt 2
    Teilweise oder gänzliche Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung des Prospekts

  • Abschnitt 3
    Befreiung von der Aufnahme bestimmter Angaben in den Prospekt

  • Abschnitt 4
    Inhalt des Prospekts in Sonderfällen

  • Abschnitt 5
    Kontrolle und Verbreitung des Prospekts

  • Abschnitt 6
    Bestimmung der zuständigen Stelle

  • Abschnitt 7
    Gegenseitige Anerkennung

  • Abschnitt 8
    Vereinbarungen mit Drittländern

  • KAPITEL II
    Besondere Bedingungen für die Zulassung von Aktien

  • Abschnitt 1
    Bedingungen für die Gesellschaft als solche, deren Aktien Gegenstand eines Antrags auf Zulassung sind

  • Abschnitt 2
    Bedingungen für die Aktien, die Gegenstand eines Antrags auf Zulassung sind

  • KAPITEL III
    Besondere Bedingungen für die Zulassung von Schuldverschreibungen, die von einem Unternehmen begeben werden

  • Abschnitt 1
    Bedingungen für das Unternehmen als solches, dessen Schuldverschreibungen Gegenstand eines Antrags auf Zulassung sind

  • Abschnitt 2
    Bedingungen für Schuldverschreibungen, die Gegenstand eines Antrags auf Zulassung sind

  • Abschnitt 3
    Weitere Bedingungen

  • KAPITEL IV
    Besondere Bedingungen für die Zulassung von Schuldverschreibungen, die von einem Staat oder seinen öffentlichen Gebietskörperschaften oder von einem internationalen Organismus öffentlich-rechtlichen Charakters begeben werden

  • TITEL IV
    FORTDAUERNDE PFLICHTEN BETREFFEND WERTPAPIERE, DIE ZUR AMTLICHEN NOTIERUNG ZUGELASSEN SIND

  • KAPITEL I
    Pflichten der Gesellschaft, deren Aktien zur amtlichen Notierung zugelassen sind

  • Abschnitt 1
    Börsennotierung von neu begebenen Aktien der gleichen Gattung

  • Abschnitt 2
    Behandlung der Aktionäre

  • Abschnitt 3
    Änderung des Errichtungsaktes oder der Satzung

  • Abschnitt 4
    Jahresabschluss und Lagebericht

  • Abschnitt 5
    Zusätzliche Informationen

  • Abschnitt 6
    Gleichwertigkeit der Informationen

  • Abschnitt 7
    Regelmäßige Veröffentlichung von Informationen

  • Abschnitt 8
    Veröffentlichung und Inhalt des Halbjahresberichts

  • KAPITEL II
    Pflichten des Emittenten, dessen Schuldverschreibungen zur amtlichen Notierung zugelassen sind

  • Abschnitt 1
    Schuldverschreibungen, die von einem Unternehmen begeben werden

  • Abschnitt 2
    Schuldverschreibungen, die von einem Staat, seinen öffentlichen Gebietskörperschaften oder von einem internationalen Organismus öffentlich-rechtlichen Charakters begeben werden

  • KAPITEL III
    Informationspflicht bei Erwerb und Veräußerung einer bedeutenden Beteiligung an einer börsennotierten Gesellschaft

  • Abschnitt 1
    Allgemeine Vorschriften

  • Abschnitt 2
    Bekannt zu gebende Informationen im Fall des Erwerbs oder der Veräußerung einer bedeutenden Beteiligung

  • Abschnitt 3
    Bestimmung der Stimmrechte

  • Abschnitt 4
    Entbindungen und Befreiungen

  • Abschnitt 5
    Zuständige Stellen

  • Abschnitt 6
    Sanktionen

  • TITEL V
    VERÖFFENTLICHUNG UND BEKANNTMACHUNG DER INFORMATIONEN

  • KAPITEL I
    Veröffentlichung und Bekanntmachung des Prospekts für die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse

  • Abschnitt 1
    Modalitäten und Fristen für die Veröffentlichung des Prospekts und dessen ergänzende Dokumente

  • Abschnitt 2
    Vorherige Bekanntgabe der Werbemittel an die zuständigen Stellen

  • KAPITEL II
    Veröffentlichung und Bekanntgabe von Informationen nach der Börsennotierung

  • KAPITEL III
    Amtssprachen

  • TITEL VI
    ZUSTÄNDIGE STELLEN UND ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN MITGLIEDSTAATEN

  • TITEL VII
    KONTAKTAUSSCHUSS

  • KAPITEL I
    Zusammensetzung, Tätigkeit und Aufgabe des Ausschusses

  • KAPITEL II
    Anpassung des Betrages für den Börsenkurswert

  • TITEL VIII
    SCHLUSSBESTIMMUNGEN