RL 2001/34/EG
Richtlinie 2001/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Börsennotierung und über die hinsichtlich dieser Wertpapiere zu veröffentlichenden Informationen
Informationen
Ausfertigungsdatum28.01.2001
FundstelleAbl. 2001/L 184
Alle Normen
- TITEL IBEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ANWENDUNGSBEREICH
- KAPITEL IBegriffsbestimmungen
- KAPITEL IIAnwendungsbereich
- TITEL IIALLGEMEINE VORSCHRIFTEN ÜBER DIE AMTLICHE BÖRSENNOTIERUNG VON WERTPAPIEREN
- KAPITEL IAllgemeine Zulassungsbedingungen
- KAPITEL IIStrengere oder zusätzliche Bedingungen und Pflichten
- KAPITEL IIIAusnahmen
- KAPITEL IVBefugnisse der zuständigen innerstaatlichen Stellen
- Abschnitt 1Entscheidung über die Zulassung
- Abschnitt 2Auskünfte, die den zuständigen Stellen zu erteilen sind
- Abschnitt 3Maßnahmen für den Fall, dass der Emittent den ihm aus der Zulassung erwachsenden Pflichten nicht nachkommt
- Abschnitt 4Aussetzung und Einstellung
- Abschnitt 5Rechtsbehelf im Fall einer Ablehnung der Zulassung oder Einstellung
- TITEL IIIBESONDERE BEDINGUNGEN HINSICHTLICH DER AMTLICHEN BÖRSENNOTIERUNG VON WERTPAPIEREN
- KAPITEL IVeröffentlichung des Prospekts für die Zulassung
- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Teilweise oder gänzliche Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung des Prospekts
- Abschnitt 3Befreiung von der Aufnahme bestimmter Angaben in den Prospekt
- Abschnitt 4Inhalt des Prospekts in Sonderfällen
- Abschnitt 5Kontrolle und Verbreitung des Prospekts
- Abschnitt 6Bestimmung der zuständigen Stelle
- Abschnitt 7Gegenseitige Anerkennung
- Abschnitt 8Vereinbarungen mit Drittländern
- KAPITEL IIBesondere Bedingungen für die Zulassung von Aktien
- Abschnitt 1Bedingungen für die Gesellschaft als solche, deren Aktien Gegenstand eines Antrags auf Zulassung sind
- Abschnitt 2Bedingungen für die Aktien, die Gegenstand eines Antrags auf Zulassung sind
- KAPITEL IIIBesondere Bedingungen für die Zulassung von Schuldverschreibungen, die von einem Unternehmen begeben werden
- Abschnitt 1Bedingungen für das Unternehmen als solches, dessen Schuldverschreibungen Gegenstand eines Antrags auf Zulassung sind
- Abschnitt 2Bedingungen für Schuldverschreibungen, die Gegenstand eines Antrags auf Zulassung sind
- Abschnitt 3Weitere Bedingungen
- KAPITEL IVBesondere Bedingungen für die Zulassung von Schuldverschreibungen, die von einem Staat oder seinen öffentlichen Gebietskörperschaften oder von einem internationalen Organismus öffentlich-rechtlichen Charakters begeben werden
- TITEL IVFORTDAUERNDE PFLICHTEN BETREFFEND WERTPAPIERE, DIE ZUR AMTLICHEN NOTIERUNG ZUGELASSEN SIND
- KAPITEL IPflichten der Gesellschaft, deren Aktien zur amtlichen Notierung zugelassen sind
- Abschnitt 1Börsennotierung von neu begebenen Aktien der gleichen Gattung
- Abschnitt 2Behandlung der Aktionäre
- Abschnitt 3Änderung des Errichtungsaktes oder der Satzung
- Abschnitt 4Jahresabschluss und Lagebericht
- Abschnitt 5Zusätzliche Informationen
- Abschnitt 6Gleichwertigkeit der Informationen
- Abschnitt 7Regelmäßige Veröffentlichung von Informationen
- Abschnitt 8Veröffentlichung und Inhalt des Halbjahresberichts
- KAPITEL IIPflichten des Emittenten, dessen Schuldverschreibungen zur amtlichen Notierung zugelassen sind
- Abschnitt 1Schuldverschreibungen, die von einem Unternehmen begeben werden
- Abschnitt 2Schuldverschreibungen, die von einem Staat, seinen öffentlichen Gebietskörperschaften oder von einem internationalen Organismus öffentlich-rechtlichen Charakters begeben werden
- KAPITEL IIIInformationspflicht bei Erwerb und Veräußerung einer bedeutenden Beteiligung an einer börsennotierten Gesellschaft
- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Bekannt zu gebende Informationen im Fall des Erwerbs oder der Veräußerung einer bedeutenden Beteiligung
- Abschnitt 3Bestimmung der Stimmrechte
- Abschnitt 4Entbindungen und Befreiungen
- Abschnitt 5Zuständige Stellen
- Abschnitt 6Sanktionen
- TITEL VVERÖFFENTLICHUNG UND BEKANNTMACHUNG DER INFORMATIONEN
- KAPITEL IVeröffentlichung und Bekanntmachung des Prospekts für die Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung an einer Wertpapierbörse
- Abschnitt 1Modalitäten und Fristen für die Veröffentlichung des Prospekts und dessen ergänzende Dokumente
- Abschnitt 2Vorherige Bekanntgabe der Werbemittel an die zuständigen Stellen
- KAPITEL IIVeröffentlichung und Bekanntgabe von Informationen nach der Börsennotierung
- KAPITEL IIIAmtssprachen
- TITEL VIZUSTÄNDIGE STELLEN UND ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN MITGLIEDSTAATEN
- TITEL VIIKONTAKTAUSSCHUSS
- KAPITEL IZusammensetzung, Tätigkeit und Aufgabe des Ausschusses
- KAPITEL IIAnpassung des Betrages für den Börsenkurswert
- TITEL VIIISCHLUSSBESTIMMUNGEN