ANHANG XVI RL 2003/85/EG
FUNKTIONEN UND AUFGABEN DES GEMEINSCHAFTLICHEN REFERENZLABORS FÜR MKS
Das gemeinschaftliche Referenzlabor für MKS gemäß Artikel 69 hat folgende Funktionen und Aufgaben:
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1.
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Es fungiert als Verbindungsstelle zwischen den nationalen Labors und stellt für jeden Mitgliedstaat optimale Methoden für die Diagnose der MKS und erforderlichenfalls für die Differenzialdiagnose zur Abgrenzung der MKS von anderen vesikulären Erkrankungen bereit, insbesondere durch
- 1.1.
- regelmäßige Entgegennahme von Feldproben aus Mitgliedstaaten und Ländern, bei denen insofern ein geografischer oder kommerzieller Bezug zur Europäischen Union gegeben ist, als mit Tieren empfänglicher Arten oder mit von solchen Tieren gewonnenen Erzeugnissen gehandelt wird, zur globalen und regionalen Überwachung der Seuchenlage, zur Abschätzung und, soweit möglich, Vorhersage der Risiken infolge neuer Virusstämme und besonderer Seuchensituationen sowie zur Identifizierung des Virus, erforderlichenfalls in enger Zusammenarbeit mit dem vom OIE benannten regionalen Referenzlabor und dem Weltreferenzlabor;
- 1.2.
- Typisierung and genaue Bestimmung des Antigens und Genoms von Vesikularviren aus den gemäß Nummer 1.1 entgegengenommenen Proben und unverzügliche Übermittlung der Ergebnisse dieser Untersuchungen an die Kommission, den betroffenen Mitgliedstaat und das zuständige nationale Labor;
- 1.3.
- Anlage und Unterhaltung einer aktuellen Sammlung von Vesikularvirusstämmen;
- 1.4.
- Anlage und Unterhaltung einer Sammlung spezifischer Seren gegen Vesikularvirusstämme;
- 1.5.
- Beratung der Kommission in allen Fragen der Selektion und Verwendung von MKS-Impfstämmen.
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2.
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Es unterstützt die nationalen Labors, insbesondere durch
- 2.1.
- Lagerung und Abgabe von Reagenzien und Materialien für die Diagnose der MKS wie Virusmaterial und/oder inaktivierte Antigene, standardisierte Seren, Zelllinien und andere Referenzreagenzien;
- 2.2.
- Sammlung von Kenntnissen über das MKS-Virus und andere einschlägige Viren, um rasche Differenzialdiagnosen zu ermöglichen;
- 2.3.
- Förderung der Harmonisierung von Diagnosemethoden und Gewährleistung eines hohen Leistungsniveaus der Tests innerhalb der Gemeinschaft durch regelmäßige Organisation und Durchführung von Vergleichstests und externer Qualitätssicherungsprogramme für die MKS-Diagnose auf Gemeinschaftsebene und regelmäßige Übermittlung der Ergebnisse dieser Untersuchungen an die Kommission, die Mitgliedstaaten und die nationalen Labors;
- 2.4.
- Durchführung von Forschungsarbeiten zur Entwicklung besserer Seuchenbekämpfungsmethoden in Zusammenarbeit mit den nationalen Labors und im Einklang mit dem jährlichen Arbeitsprogramm des gemeinschaftlichen Referenzlabors.
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3.
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Es stellt Informationen bereit und veranstaltet Fortbildungsmaßnahmen, insbesondere durch
- 3.1.
- Einholung von Daten und Informationen über die von den nationalen Labors angewandten Diagnose- und Differenzialdiagnosemethoden und Weiterleitung dieser Informationen an die Kommission und die Mitgliedstaaten;
- 3.2.
- Festlegung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen für die Fortbildung von Experten für Labordiagnostik mit Blick auf die Harmonisierung der Diagnosetechniken;
- 3.3.
- Einholung der neuesten Informationen über Entwicklungen auf dem Gebiet der MKS-Epidemiologie;
- 3.4.
- Veranstaltung einer jährlichen Tagung, auf der Vertreter der nationalen Labors Diagnosetechniken und Fortschritte bei der Koordinierung erörtern können.
4. Es führt in Absprache mit der Kommission Experimente und Feldversuche zur besseren Bekämpfung der MKS durch.
5. Es überarbeitet im Rahmen der Jahrestagung der nationalen Referenzlabors den Anhang XIII, in dem die Testmethoden und Standards für die MKS-Diagnose in der Europäischen Union festgelegt sind.
6. Es arbeitet nach Maßgabe dieses Anhangs mit den nationalen Referenzlabors in den Bewerberländern zusammen.
7. Das gemeinschaftliche Referenzlabor arbeitet mindestens nach den in Anhang XII Nummer 1 genannten Normen für die biologische Sicherheit.
8. Es unterstützt die Kommission erforderlichenfalls in Fragen der Sicherheitsmaßnahmen, die von den nationalen MKS-Labors bei der Diagnose der MKS getroffen werden müssen.
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