Artikel 35 RL 2010/35/EU
Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt
Die Kommission kann zur Anpassung der Anhänge der vorliegenden Richtlinie an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt delegierte Rechtsakte nach Artikel 290 AEUV erlassen; sie berücksichtigt dabei insbesondere die Änderungen der Anhänge der Richtlinie 2008/68/EG.
Für die in diesem Artikel genannten delegierten Rechtsakte gelten die in den Artikeln 36, 37 und 38 festgelegten Verfahren.
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