Artikel 30 CRD IV (RL 2013/36/EU)

Anfangskapital lokaler Firmen

Lokale Firmen müssen ein Anfangskapital von 50000 EUR haben, sofern sie die Niederlassungsfreiheit in Anspruch nehmen oder Dienstleistungen gemäß den Artikeln 31 und 32 der Richtlinie 2004/39/EG erbringen.

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