ANHANG II RL 2014/45/EU
MINDESTANGABEN IN DER PRÜFBESCHEINIGUNG
Die im Rahmen der technischen Überwachung ausgestellte Prüfbescheinigung enthält mindestens folgende Angaben, denen die entsprechenden unionsweit harmonisierten Codes vorangestellt werden:- 1.
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN oder Fahrgestellnummer)
- 2.
- Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs und Länderkennzeichen des Staats der Zulassung
- 3.
- Ort und Datum der Prüfung
- 4.
- Kilometerstand zum Zeitpunkt der Prüfung (falls vorhanden)
- 5.
- Fahrzeugklasse (falls zutreffend)
- 6.
- Festgestellte Mängel und deren Schwere
- 7.
- Ergebnis der Prüfung
- 8.
- Datum der nächsten Prüfung und Ablaufdatum der vorliegenden Prüfbescheinigung (falls nicht anderweitig angegeben)
- 9.
- Name der Prüforganisation oder Prüfstelle und Unterschrift bzw. Identität des für die Prüfung verantwortlichen Prüfers
- 10.
- Sonstige Angaben
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