ANHANG II RL 2014/45/EU

MINDESTANGABEN IN DER PRÜFBESCHEINIGUNG

Die im Rahmen der technischen Überwachung ausgestellte Prüfbescheinigung enthält mindestens folgende Angaben, denen die entsprechenden unionsweit harmonisierten Codes vorangestellt werden:
1.
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN oder Fahrgestellnummer)
2.
Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs und Länderkennzeichen des Staats der Zulassung
3.
Ort und Datum der Prüfung
4.
Kilometerstand zum Zeitpunkt der Prüfung (falls vorhanden)
5.
Fahrzeugklasse (falls zutreffend)
6.
Festgestellte Mängel und deren Schwere
7.
Ergebnis der Prüfung
8.
Datum der nächsten Prüfung und Ablaufdatum der vorliegenden Prüfbescheinigung (falls nicht anderweitig angegeben)
9.
Name der Prüforganisation oder Prüfstelle und Unterschrift bzw. Identität des für die Prüfung verantwortlichen Prüfers
10.
Sonstige Angaben

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