ANHANG X VO (EG) 2000/1622
Vorschriften für die Behandlung durch Elektrodialyse(Artikel 15 dieser Verordnung)
- 1.
- VORSCHRIFTEN FÜR MEMBRANEN
- 1.1.
- Die Membranen werden abwechselnd zu einer preßfilterartigen Zelle oder zu jeglichem anderen geeigneten System zusammengeschaltet, die/das aus einer Dialysierzelle für Wein und einer Anreicherungszelle für Spülflüssigkeit besteht.
- 1.2.
- Die kationenpermeablen Membranen müssen eigens für die Diffusion von Kationen und insbesondere von K- und Ca-Kationen konzipiert sein.
- 1.3.
- Die anionenpermeablen Membranen müssen eigens für die Diffusion von Anionen und insbesondere von Weinsteinanionen konzipiert sein.
- 1.4.
- Die Membranen dürfen keine übermäßige Veränderung der physikalisch-chemischen Zusammensetzung und der sensorischen Weinmerkmale hervorrufen. Sie müssen folgende Bedingungen erfüllen:
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Sie müssen nach den Grundsätzen der guten Herstellungspraxis aus Materialien gefertigt worden sein, die gemäß Anhang II der Richtlinie 90/128/EWG der Kommission vom 23. Februar 1990(1) zur Herstellung von Gegenständen aus Kunststoff verwendet werden dürfen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
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Der Anwender der Elektrodialyseanlage muß nachweisen, daß die verwendeten Membranen die vorstehenden Eigenschaften aufweisen und die Austauschtätigkeiten von spezialisiertem Personal vorgenommen wurden.
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Sie dürfen keine Stoffe in einer Menge freisetzen, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt oder bei einem Lebensmittel Fremdgeschmack oder Fremdgeruch hervorruft, und sie müssen den Kriterien der Richtlinie 90/128/EWG entsprechen.
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Ihre Verwendung darf keine Interaktionen zwischen den Bestandteilen der Membran und Weininhaltsstoffen hervorrufen, die in dem behandelten Produkt neue Verbindungen entstehen lassen, die toxikologische Auswirkungen haben könnten.
Die Stabilität neuer Elektrodialysemembranen ist mit Hilfe eines Simulators, der der physikalisch-chemischen Zusammensetzung des Weins Rechnung trägt, festzustellen, um die etwaige Migration bestimmter Stoffe, die aus der Elektrodialysemembran stammen, zu untersuchen.
Folgende Versuchsmethode wird empfohlen:
Als Simulator wird eine wäßrige alkoholische Lösung, die auf den pH-Wert und die Leitfähigkeit des Weins abgepuffert ist, mit folgender Zusammensetzung verwendet:
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Ethanol, absolut: 11 l,
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Kaliumhydrogentartrat: 380 g,
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Kaliumchlorat: 60 g,
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konzentrierte Schwefelsäure: 5 ml,
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destilliertes Wasser: qsp für 100 l.
Diese Lösung wird für Migrationsversuche im geschlossenen Kreislauf über eine Elektrodialyse-Mehrfachzelle, an der eine Spannung von 1 Volt/Zelle liegt, in einer Menge von 50 l/m2 Membranfläche bis zu einer Entmineralisierung von 50 % verwendet. Für den Spülkreislauf wird eine Kaliumchloridlösung von 5 g/l verwendet. Die Diffusionsstoffe werden sowohl im Simulator als auch im Elektrodialysestrom bestimmt.
Die organischen Moleküle, aus denen sich die Membran zusammensetzt und die geeignet sind, in die behandelte Lösung überzutreten, werden bestimmt. Für jeden dieser Stoffe wird eine gesonderte Bestimmung durch ein zugelassenes Labor durchgeführt. Der im Simulator auftretende Gehalt muß für alle vorgefundenen Verbindungen insgesamt geringer als 50 μg/l sein.
Generell gelten für diese Membranen die allgemeinen Vorschriften über die Überwachung von Gegenständen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
- 2.
- VORSCHRIFTEN FÜR DIE ANWENDUNG DER MEMBRANEN
Das zur Weinstein-Elektrodialyse verwendete Membranpaar ist so definiert, daß folgende Bedingungen erfüllt sind: - —
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Die Verringerung des pH-Werts des behandelten Weins darf nicht größer sein als 0,3 pH-Punkte.
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Der Verlust an flüchtiger Säure muß geringer sein als 0,12 g/l (2 meq, in Essigsäure ausgedrückt).
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Die Elektrodialysebehandlung wirkt sich nicht auf die nichtionischen Weininhaltsstoffe wie Phenole und Polysaccharide aus.
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Die Diffusion kleiner Moleküle wie Ethanol ist gering und bewirkt keine Verringerung des Ethanolgehalts um mehr als 0,1 % vol.
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Pflege und Reinigung dieser Membranen ist mit den dafür zulässigen Techniken und den zur Behandlung von Lebensmitteln zugelassenen Stoffen durchzuführen.
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Die Membranen werden gekennzeichnet, damit die Einhaltung der Reihenfolge bei der Zusammenschaltung überprüft werden kann.
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Das verwendete Material wird von einer Steuereinrichtung gesteuert, die der jedem Wein eigenen Instabilität Rechnung trägt, so daß nur der Überschuß an Kaliumhydrogentartrat und Kalziumsalzen entfernt wird.
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Die Durchführung der Behandlung obliegt einem Önologen oder qualifizierten Techniker.
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 75 vom 21.3.1990, S. 19. Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 1999/91/EG (ABl. L 330 vom 4.12.1999, S. 41).
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