Artikel 54 VO (EG) 2002/2245
Zustellungsmängel
Hat der Adressat das Schriftstück zwar erhalten, kann aber das Amt nicht nachweisen, dass es ordnungsgemäß zugestellt wurde, oder wurden die Zustellungsvorschriften nicht befolgt, so gilt das Schriftstück als an dem Tag zugestellt, den das Amt als Tag des Zugangs nachweist.
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