Artikel 105 VO (EG) 2003/1782

Hartweizenzuschlag

(1) Für die mit Hartweizen bestellten Flächen in den in Anhang X aufgeführten traditionellen Anbaugebieten wird auf die Flächenzahlung ein Zuschlag gewährt von

291 EUR/ha im Wirtschaftsjahr 2005/2006 und von

285 EUR/ha ab dem Wirtschaftsjahr 2006/2007;

dabei sind folgende Höchstgrenzen einzuhalten:

(in Hektar)
Bulgarien 21800
Griechenland 617000
Spanien 594000
Frankreich 208000
Italien 1646000
Zypern 6183
Ungarn 2500
Österreich 7000
Portugal 118000

(2) Überschreitet in einem Wirtschaftsjahr die Summe der Flächen, für die ein Zuschlag zur Flächenzahlung beantragt wird, die in Absatz 1 genannte Höchstgrenze, so wird die zuschlagsfähige Fläche je Betriebsinhaber anteilmäßig verringert.

Unter Einhaltung der in Absatz 1 für die einzelnen Mitgliedstaaten festgelegten Höchstgrenzen können die Mitgliedstaaten jedoch die dort angegebenen Flächen nach dem jeweiligen Anteil des Hartweizenanbaus in den Jahren 1993 bis 1997 auf die in Anhang X genannten Anbaugebiete oder, sofern die betreffenden Mitgliedstaaten bereits am 30. April 2004 Mitgliedstaaten der Gemeinschaft waren, gegebenenfalls auf die Erzeugungsregionen des Regionalisierungsplans übertragen. Übersteigt danach in einem Wirtschaftsjahr innerhalb einer Region die Summe der Flächen, für die ein Zuschlag zur Flächenzahlung beantragt wird, die entsprechende regionale Höchstgrenze, so wird die zuschlagsfähige Fläche je Betriebsinhaber in der betreffenden Erzeugungsregion anteilmäßig verringert. Diese Verringerung wird vorgenommen, wenn in einem Mitgliedstaat die Flächen der Regionen, die ihre regionalen Obergrenzen nicht ausgeschöpft haben, den Regionen, in denen die Höchstgrenzen überschritten wurden, zugerechnet worden sind.

(3) In Regionen, in denen der Hartweizenanbau üblich ist und die nicht in Anhang × aufgeführt sind, wird für das Wirtschaftsjahr 2005/2006 unter Einhaltung der nachstehenden Hektarzahlen eine Sonderbeihilfe von 46 EUR je Hektar gewährt.

Deutschland 10000 ha
Spanien 4000 ha
Frankreich 50000 ha
Italien 4000 ha
Ungarn 4305 ha
Slowakei 4717 ha
Vereinigtes Königreich 5000 ha.

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