Artikel 105 VO (EG) 2003/1782
Hartweizenzuschlag
(1) Für die mit Hartweizen bestellten Flächen in den in Anhang X aufgeführten traditionellen Anbaugebieten wird auf die Flächenzahlung ein Zuschlag gewährt von
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291 EUR/ha im Wirtschaftsjahr 2005/2006 und von
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285 EUR/ha ab dem Wirtschaftsjahr 2006/2007;
dabei sind folgende Höchstgrenzen einzuhalten:
(in Hektar) | |
Bulgarien | 21800 |
Griechenland | 617000 |
Spanien | 594000 |
Frankreich | 208000 |
Italien | 1646000 |
Zypern | 6183 |
Ungarn | 2500 |
Österreich | 7000 |
Portugal | 118000 |
(2) Überschreitet in einem Wirtschaftsjahr die Summe der Flächen, für die ein Zuschlag zur Flächenzahlung beantragt wird, die in Absatz 1 genannte Höchstgrenze, so wird die zuschlagsfähige Fläche je Betriebsinhaber anteilmäßig verringert.
Unter Einhaltung der in Absatz 1 für die einzelnen Mitgliedstaaten festgelegten Höchstgrenzen können die Mitgliedstaaten jedoch die dort angegebenen Flächen nach dem jeweiligen Anteil des Hartweizenanbaus in den Jahren 1993 bis 1997 auf die in Anhang X genannten Anbaugebiete oder, sofern die betreffenden Mitgliedstaaten bereits am 30. April 2004 Mitgliedstaaten der Gemeinschaft waren, gegebenenfalls auf die Erzeugungsregionen des Regionalisierungsplans übertragen. Übersteigt danach in einem Wirtschaftsjahr innerhalb einer Region die Summe der Flächen, für die ein Zuschlag zur Flächenzahlung beantragt wird, die entsprechende regionale Höchstgrenze, so wird die zuschlagsfähige Fläche je Betriebsinhaber in der betreffenden Erzeugungsregion anteilmäßig verringert. Diese Verringerung wird vorgenommen, wenn in einem Mitgliedstaat die Flächen der Regionen, die ihre regionalen Obergrenzen nicht ausgeschöpft haben, den Regionen, in denen die Höchstgrenzen überschritten wurden, zugerechnet worden sind.
(3) In Regionen, in denen der Hartweizenanbau üblich ist und die nicht in Anhang × aufgeführt sind, wird für das Wirtschaftsjahr 2005/2006 unter Einhaltung der nachstehenden Hektarzahlen eine Sonderbeihilfe von 46 EUR je Hektar gewährt.
Deutschland | 10000 ha |
Spanien | 4000 ha |
Frankreich | 50000 ha |
Italien | 4000 ha |
Ungarn | 4305 ha |
Slowakei | 4717 ha |
Vereinigtes Königreich | 5000 ha. |
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