Artikel 110j VO (EG) 2003/1782
Anwendungsbereich
Für die Erntejahre 2006, 2007, 2008 und 2009 kann den Betriebsinhabern, die Rohtabak des KN-Codes 2401 erzeugen, unter den in diesem Kapitel festgelegten Voraussetzungen eine Beihilfe gewährt werden.
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