Artikel 131 VO (EG) 2003/1782

Besatzdichtefaktor

(1) Im Fall der Anwendung des Artikels 71 wird die Gesamtzahl der Tiere eines Betriebs, für die die Sonderprämie und die Mutterkuhprämie gewährt werden können, anhand eines Besatzdichtefaktors von zwei Großvieheinheiten (GVE) je Hektar und Kalenderjahr begrenzt. Der Besatzdichtefaktor beträgt ab dem 1. Januar 2003 1,8 GVE. Der Besatzdichtefaktor wird ausgedrückt in GVE je innerbetriebliche Futterfläche, die zur Ernährung der Tiere verwendet wird. Der Besatzdichtefaktor gilt jedoch nicht für einen Betriebsinhaber, dessen Tierbestand, der zur Bestimmung des Besatzdichtefaktors zu berücksichtigen ist, 15 GVE nicht überschreitet.

(2) Zur Bestimmung der Besatzdichte eines Betriebs werden berücksichtigt:

a)
männliche Rinder, Mutterkühe und Färsen, Schafe und/oder Ziegen, für die Prämienanträge gestellt wurden, sowie die zur Erzeugung der dem Betriebsinhaber zugeteilten gesamten Milchreferenzmenge erforderlichen Milchkühe. Die Bestandszahlen werden anhand folgender Umrechnungstabelle in GVE umgerechnet:
Über 24 Monate alte männliche Rinder und Färsen, Mutterkühe und Milchkühe 1,0 GVE
6 bis 24 Monate alte männliche Rinder und Färsen 0,6 GVE
Schafe 0,15 GVE
Ziegen 0,15 GVE
b)
die Futterfläche, d. h. die während des gesamten Kalenderjahres für die Rinder-, Schaf- und/oder Ziegenhaltung zur Verfügung stehende Betriebsfläche. Zur Futterfläche gehören nicht

Gebäude, Wälder, Teiche, Wege,

Flächen, die für andere für eine Gemeinschaftsbeihilfe in Betracht kommende Kulturen, für Dauerkulturen oder Gartenbaukulturen genutzt werden, ausgenommen Dauergrünland, für das gemäß Artikel 136 oder gegebenenfalls gemäß Artikel 96 flächenbezogene Zahlungen gewährt werden,

Flächen, die im Rahmen der Stützungsregelung für bestimmte landwirtschaftliche Kulturpflanzen erzeugende Betriebsinhaber gefördert werden, die im Rahmen der Beihilferegelung für Trockenfutter genutzt werden oder die unter ein nationales oder gemeinschaftliches Flächenstilllegungsprogramm fallen.

Zur Futterfläche gehören auch gemeinsam genutzte Flächen und Mischkulturflächen.

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