Artikel 14 VO (EG) 2003/1782
Teilnahmebedingungen
(1) Betriebsinhaber können auf freiwilliger Basis an der landwirtschaftlichen Betriebsberatung teilnehmen.
(2) Die Mitgliedstaaten geben denjenigen Betriebsinhabern Vorrang, die Direktzahlungen von über 15000 EUR pro Jahr beziehen.
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