Artikel 143a VO (EG) 2003/1782
Einführung von Stützungsregelungen
In den neuen Mitgliedstaaten werden die Direktzahlungen nach folgendem Schema eingeführt, in dem die Steigerungsstufen als Prozentsatz der Höhe derartiger Zahlungen in der Gemeinschaft in ihrer Zusammensetzung am 30. April 2004 ausgedrückt werden:
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2004: 25 %,
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2005: 30 %,
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2006: 35 %,
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2007: 40 %,
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2008: 50 %,
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2009: 60 %,
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2010: 70 %,
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2011: 80 %,
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2012: 90 %,
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ab 2013: 100 %.
In Bulgarien und Rumänien werden die Direktzahlungen jedoch nach folgendem Schema eingeführt, in dem die Steigerungsstufen als Prozentsatz der Höhe derartiger Zahlungen in der Gemeinschaft in ihrer Zusammensetzung am 30. April 2004 ausgedrückt wurden:
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25 % im Jahr 2007,
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30 % im Jahr 2008,
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35 % im Jahr 2009,
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40 % im Jahr 2010,
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50 % im Jahr 2011,
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60 % im Jahr 2012,
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70 % im Jahr 2013,
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80 % im Jahr 2014,
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90 % im Jahr 2015,
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ab 2016: 100 %.
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