Artikel 76 VO (EG) 2003/1782
Anwendungsbereich
Betriebsinhaber, die Eiweißpflanzen erzeugen, erhalten eine Beihilfe nach den Bestimmungen dieses Kapitels.
Eiweißpflanzen sind
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Erbsen des KN-Codes 071310,
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Ackerbohnen des KN-Codes 071350,
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Süßlupinen des KN-Codes ex12092950.
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