Artikel 76 VO (EG) 2003/1782

Anwendungsbereich

Betriebsinhaber, die Eiweißpflanzen erzeugen, erhalten eine Beihilfe nach den Bestimmungen dieses Kapitels.

Eiweißpflanzen sind

Erbsen des KN-Codes 071310,

Ackerbohnen des KN-Codes 071350,

Süßlupinen des KN-Codes ex12092950.

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