Artikel 77 VO (EG) 2003/1782
Beihilfebetrag und -voraussetzungen
Die Beihilfe beträgt 55,57 EUR/ha Eiweißpflanzen, die nach dem Zeitpunkt der Milchreife geerntet wurden.
Eiweißpflanzen, die auf ganzflächig eingesäten Flächen nach ortsüblichen Normen angebaut werden, wegen außergewöhnlicher, vom betreffenden Mitgliedstaat als solche anerkannter Witterungsbedingungen jedoch nicht die Milchreife erreichen, bleiben beihilfefähig, sofern die betreffenden Flächen bis zu dem entsprechenden Zeitpunkt nicht anderweitig bewirtschaftet werden.
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