Artikel 103 VO (EG) 2004/1973

Durchschnittliche Milchleistung

Die durchschnittliche Milchleistung wird anhand der in Anhang XVI angegebenen Durchschnittsleistungen berechnet. Der Mitgliedstaat kann für diese Berechnung jedoch ein vom Mitgliedstaat anerkanntes Dokument benutzen, in dem die durchschnittliche Milchleistung des Milchkuhbestands des betreffenden Erzeugers bescheinigt ist.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.