Artikel 11 VO (EG) 2004/1973

Mischung von Getreide und Eiweißpflanzen

In Regionen, in denen Eiweißpflanzen traditionell in Mischung mit Getreide ausgesät werden, wird die Prämie für Eiweißpflanzen auf Antrag des Betriebsinhabers gezahlt, sofern dieser den zuständigen Behörden nachweist, dass die Mischung überwiegend aus Eiweißpflanzen besteht. Die betreffenden Flächen kommen für die spezifische Regionalbeihilfe für landwirtschaftliche Kulturpflanzen gemäß Artikel 98 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 nicht in Betracht.

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