Artikel 118 VO (EG) 2004/1973

Teilnahme an der Prämienregelung

1. Um für die Extensivierungsprämie in Frage zu kommen, müssen Erzeuger auf ihren Beihilfeanträgen für Direktzahlungen gemäß Artikel 22 der Verordnung 1782/2003 angeben, dass sie an der Extensivierungsprämienregelung teilnehmen möchten.

2. Von der Extensivierungsprämie ausgenommen sind Tiere, die so behandelt werden, als ob für sie die Sonderprämie gemäß Artikel 88 gewährt worden wäre.

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