Artikel 171cc VO (EG) 2004/1973
Produktionsgebiete
Die Produktionsgebiete nach Artikel 110k Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 sind für jede Sortengruppe in Anhang XXVI der vorliegenden Verordnung festgelegt.
Die Mitgliedstaaten legen enger begrenzte Produktionsgebiete insbesondere unter Berücksichtigung von Qualitätskriterien fest. Die enger begrenzten Produktionsgebiete dürfen die Fläche einer Verwaltungsgemeinde oder, in Frankreich, eines Kantons nicht überschreiten.
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