Artikel 171cp VO (EG) 2004/1973
Übergangsmaßnahme
Unbeschadet künftiger Änderungen haben die Erzeuger, deren Produktionsquoten für die Ernten 2002 und 2003 gemäß Artikel 14 der Verordnung (EWG) Nr. 2075/92 zurückgekauft wurden, ab dem 1. Januar 2006 während der fünf aufeinander folgenden Ernten, die auf die Ernte des Rückkaufs ihrer Quote folgen, Anspruch auf die Zahlung eines Betrags, der einem Prozentsatz der für die Ernte 2005 gewährten Prämie entspricht, der in den Tabellen in Anhang XXX aufgeführt ist. Diese Beträge werden vor dem 31. Mai eines jeden Jahres gezahlt.
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