Artikel 45 VO (EG) 2004/1973
Datum der Aussaat
Um unter die spezifische Regionalbeihilfe gemäß Artikel 98 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 fallen zu können, muss die betreffende Fläche bis zu einem von den Mitgliedstaaten festzulegenden Datum und spätestens am 15. Juni eingesät werden.
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