Artikel 50 VO (EG) 2004/1973

Cannabis sativa L. Sorten

Die unter die Beihilfe gemäß Artikel 99 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 fallenden Sorten von Cannabis sativa L. sind am 15. März des Jahres, für das die Zahlung gewährt wird, im gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt und werden gemäß Artikel 17 der Richtlinie 2002/53/EG veröffentlicht, ausgenommen die Sorten Finola und Tiborszallasi.

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