Artikel 88 VO (EG) 2004/1973

Gewährung der Prämie

Für Tiere, die aufgrund der proportionalen Kürzung gemäß Artikel 123 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 oder aufgrund des Besatzdichtefaktors gemäß Artikel 131 der genannten Verordnung von der Prämienregelung ausgeschlossen wurden, darf für die betreffende Altersklasse kein Antrag mehr gestellt werden, da sie so behandelt werden, als ob für sie eine Prämie gewährt worden wäre.

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