Artikel 23 VO (EG) 2006/1287
(Artikel 27 Absatz 1 vierter Unterabsatz der Richtlinie 2004/39/EG) Standardmarktgröße
Zur Bestimmung der Standardmarktgröße für liquide Aktien, werden solche Aktien je nach dem Durchschnittswert der Aufträge, die gemäß Tabelle 3 des Anhangs II ausgeführt wurden, in unterschiedlichen Kategorien zusammengefasst.
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