Artikel 31 VO (EG) 2006/1287

(Artikel 22 Absatz 2 der Richtlinie 2004/39/EG) Veröffentlichung von Kunden-Limitaufträgen

Bei einer Wertpapierfirma wird davon ausgegangen, dass sie Kunden-Limitaufträge veröffentlicht hat, die nicht unmittelbar ausführbar sind, wenn sie den Auftrag an einen geregelten Markt oder ein MTF weiterleitet, der bzw. das ein Orderbuchhandelssystem betreibt, bzw. sicherstellt, dass der Auftrag veröffentlicht wird und — sobald es die Marktbedingungen gestatten — leicht ausführbar ist.

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