Artikel 14 VO (EG) 2006/1987
Schulung des Personals
Das Personal der Behörden mit Zugriffsberechtigung zum SIS II erhält eine angemessene Schulung in Fragen der Datensicherheit und des Datenschutzes und wird über alle einschlägigen Straftatbestände und Strafen informiert, bevor es ermächtigt wird, im SIS II gespeicherte Daten zu verarbeiten.
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