Artikel 19 VO (EG) 2006/1987

Aufklärungskampagne

Die Kommission begleitet in Zusammenarbeit mit den nationalen Kontrollinstanzen und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten den Beginn des Betriebs des SIS II mit einer Aufklärungskampagne, mit der die Öffentlichkeit über die Zielsetzungen, die gespeicherten Daten, die Behörden, die Zugriff haben, und die Rechte des Einzelnen aufgeklärt wird. Nach ihrer Einrichtung wiederholt die Verwaltungsbehörde in Zusammenarbeit mit den nationalen Kontrollinstanzen und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten regelmäßig Kampagnen dieser Art. In Zusammenarbeit mit ihren nationalen Kontrollinstanzen entwickeln die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen zur allgemeinen Information ihrer Bürger über das SIS II und führen diese durch.

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