Artikel 3 VO (EG) 2006/1987
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- a)
- „Ausschreibung” : ein in das SIS II eingegebener Datensatz, der den zuständigen Behörden die Identifizierung einer Person im Hinblick auf die Ergreifung spezifischer Maßnahmen ermöglicht;
- b)
-
„Zusatzinformationen” : nicht im SIS II gespeicherte, aber mit SIS-II-Ausschreibungen verknüpfte Informationen, die in folgenden Fällen ausgetauscht werden:
- i)
- bei Eingabe einer Ausschreibung, damit sich die Mitgliedstaaten konsultieren und unterrichten können;
- ii)
- nach einem Treffer, damit die geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können;
- iii)
- in Fällen, in denen die erforderlichen Maßnahmen nicht ergriffen werden können;
- iv)
- bei Fragen der Qualität der SIS-II-Daten;
- v)
- bei Fragen der Kompatibilität und Priorität von Ausschreibungen;
- vi)
- bei Fragen des Auskunftsrechts;
- c)
- „ergänzende Daten” : im SIS II gespeicherte und mit SIS-II-Ausschreibungen verknüpfte Daten, die den zuständigen Behörden unmittelbar zur Verfügung stehen müssen, wenn eine Person, zu der Daten in das SIS II eingegeben wurden, als Ergebnis einer Abfrage im System aufgefunden wird;
- d)
-
„Drittstaatsangehöriger” : jede Person, die nicht
- i)
-
Bürger der Europäischen Union im Sinne des Artikels 17 Absatz 1 des Vertrags,
oder
- ii)
- Angehöriger eines Drittstaats, der aufgrund von Übereinkommen zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den betreffenden Drittstaaten andererseits eine der Freizügigkeit der Bürger der Europäischen Union gleichwertige Freizügigkeit genießt, ist;
- e)
- „personenbezogene Daten” : alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person ( „betroffene Person” ); als bestimmbar wird eine Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann;
- f)
- „Verarbeitung personenbezogener Daten” ( „Verarbeitung” ): jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Speichern, die Organisation, die Aufbewahrung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Benutzung, die Weitergabe durch Übermittlung, Verbreitung oder jede andere Form der Bereitstellung, die Kombination oder die Verknüpfung sowie das Sperren, Löschen oder Vernichten.
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